Liebe Gäste!
Bevor Sie das Ferienhaus mieten, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung heutzutage ein gelungener Urlaub ist, haben wir versucht, alle
notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die in
Anlehnung an die Reise- und Zahlungsbedingungen der großen Reiseveranstalter im Folgenden niedergelegt
sind.
1. Vertragsabschluss
1.1 Wir nehmen auf Ihre Anfrage hin eine Reservierung vor, die für uns verbindlich ist. Wir senden Ihnen den
Mietvertrag zur Unterzeichnung und Rücksendung zu und bieten Ihnen damit den Abschluss des Vertrages an.
Geht das von Ihnen gegengezeichnete Exemplar nicht innerhalb von 10 Tagen ab Reservierungstag bei uns
ein, erlischt die Reservierung ohne weitere Verpflichtung für Sie und uns.
1.2 Mit Eingang des von Ihnen unterzeichneten Mietvertrags bei uns nehmen Sie, bei mehreren Erwachsenen
diese insgesamt, vertreten durch den Unterzeichner, unser Vertragsangebot an und der Vertrag kommt damit
rechtsverbindlich zustande.
2. Anzahlung, Zahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 14
Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Liegen zwischen Buchung und Belegungsbeginn weniger als vier Wochen, ist ohne vorherige Anzahlung
der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 2.3. fällig.
2.3 Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn auf das angegeben Konto zu überweisen. Ohne
vollständige und fristgerechte Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen
Leistungen.
2.4 Wenn der vereinbarte Mietpreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur
Auflösung des Mietvertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter
3.1 Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
3.2 Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir
ersparte Aufwendungen sowie die ggf. mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben.
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren richten sich nach dem Mietpreis. In der Regel belaufen sich diese
Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, wie folgt:
a.) Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 20%
b.) Bei einem Rücktritt vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50%
c.) Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 90%
des Gesamtpreises.
3.3 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer bis zur Anzahl der
im Vertrag vereinbarten Mieter zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen
Vertrag eintreten. Wir können der oder den Personen als Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn diese den
besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen.
3.4 Stellen Sie Ersatzteilnehmer, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Gelingt es uns, das Objekt im
Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, beträgt unsere Aufwandsentschädigung 10% des Gesamtpreises.
3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit, dringend zu empfehlen.
Sie können diese auch im Internet oder in jedem Reisebüro abschließen (innerhalb v. 10 Tagen nach Buchung).
Dem Mietvertrag wird ein Überweisungsprospekt der EUROPÄISCHEN REISEVERS. AG beigefügt (Angeboten
werden zwei Versionen: 1. Eine reine Reiserücktrittskostenversicherung und 2. ein Gute Reise-Schutz-Paket,
das Reisrücktrittskosten- mit Mehrkosten-Versicherung und weiteren Versicherungsleistungen verbindet. Der
Reiseschutzabschluss kommt durch Einzahlung / Überweisung der Prämie zustande.
3.6 Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Ihre
Ersatzansprüche müssen Sie direkt bei der Versicherung geltend machen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise
wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in
Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
5. Kaution
Eine Kaution in Höhe von € 100,-- ist bei Zahlung der Restmiete fällig. Weist das Objekt bei der Rückgabe
keine von Ihnen zu vertretenden Schäden auf, erhalten Sie die Kaution innerhalb von 3 - 6 Tagen
zurückerstattet.
6. Besondere Pflichten des Mieters
6.1 Das Ferienhaus darf nur von der in diesem Mietvertrag festgelegten Zahl von Erwachsenen und Kindern
benutzt werden. Mehrbelegungen sind genehmigungs- und aufpreispflichtig (€5 p.P./Tag).
6.2 Das Ferienhaus wird in sauberem Zustand mit den in der Inventarliste aufgeführten Gegenständen komplett
übergeben. Falls in der Inventarliste aufgeführte Gegenstände nicht vorhanden sind oder diese
Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter der Hausverwaltung unverzüglich Mitteilung zu machen.
6.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit vom
Mieter durch eigenes Verschulden herbeigeführten Schäden, selbst bzw. durch seine
Privathaftpflichtversicherung zu ersetzen. Er übernimmt auch die Haftung für die durch Kinder entstandenen
Schäden.
6.4 Dem Mieter ist auch bekannt, dass grob vertragswidriges Verhalten zur sofortigen Beendigung des
Mietverhältnisses durch den Vermieter berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichtete
Mietzahlungen bestehen in diesem Fall nicht.
Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall.
6.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651, Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet, auftretende
Mängel unverzüglich unserer Hausverwaltung vor Ort oder dem Hausbesitzer, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
6.6 Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei
Ankunft unverzüglich der Hausverwaltung mitteilt oder uns selbst.
7. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt!
8. Rauchen
Bitte beachten Sie, dass dies ein Allergikerhaus ist und somit das Rauchen nicht gestattet ist.
9. Kurtaxe/Nordsee-ServiceCard
Die Nordsee-ServiceCard wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen.
Sie erhalten die Nordsee-ServiceCard nach Anreise bei unserer Hausverwaltung.